Fahrschule Jürgen Larsen
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LKW

LKW

Klassen C/CE/C 1/CE 1

Wer mehr als 30 % seiner beruflichen Tätigkeit mit Fahren von Fahrzeugen der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE verbringt, muss die Berufskraftfahrergrundqualifikation haben.

– Alle “Altbesitzer” der ehemaligen Klasse 3 (und somit automatisch Inhaber der neuen Klasse C1/C1E),

-Alle die vor dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C und CE erworben haben,

sind automatisch qualifiziert. Alle, die nach dem 10.09.09 die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C und CE erwerben, müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis noch die Grundqualifikation erwerben.

Zusätzlich muss in einem Zeitraum von 5 Jahren, also erstmals bis 10.09.2014, an den 5 Modulen, zu je 7 x 60 Min, der Weiterbildung für Berufskraftfahrer teilgenommen werden.

Nützliche Informationen hierzu: IHK und hier: BAG

Die Module können übrigens auch bei uns durchgeführt werden. Je Modul ist ein Zeitrahmen von 7 x 60 Minuten vorgesen. Auch für die BKF Grundqualifikation haben wir eine Lösung.

Klasse C

Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B

Mit dem Führerschein, Klasse C, dürfen schwerere Lastkraftwagen auch über 3,5 t zG (zulässige Gesamtmasse) und Anhänger bis 750 kg zG geführt werden.

Mindestalter 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen) bei gewerblicher Nutzung 21 Jahre. Eingeschlossene Klasse: C1.

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Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst den nachstehend aufgeführten Umfang. Die genaue Anzahl an Fahrstunden steht in Abhängigkeit von Vorkenntnissen, des Lernfortschritts und der Begabung.

Überlandfahrten: 5 x 45 Min

Autobahnfahrten: 2 x 45 Min

Nachtfahrten: 3 x 45 Min

Übungsfahrten je nach Vorkenntnis und Begabung. Im günstigsten Fall 5 x 45 min

Unterweisung am Fahrzeug 45 Min

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst folgenden Umfang:

  • 6 x 90 Minuten Grundstoff
  • 10 x 90 Minuten klassenspezifischen Stoff/ bei Vorbesitz Klasse C1 4 x

Prüfung und Gebühren

Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C ist eine theoretische und praktische Prüfung vorgesehen. Dafür muss mit folgenden Gebühren gerechnet werden:

TÜV Gebühr für die theoretische Prüfung: 22,49 €

TÜV Gebühr für die praktische Prüfung: 156,08 €

Papiere und Gebühren

Für den Führerschein der Klasse C werden folgende Unterlagen und Nachweise benötigt, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Antrag auf Erweiterung ca. 45,- € (gerne übernehmen wir den Behördengang, Kosten hierfür 5,-€)
  • Lichtbild (biometrisch) ca. 10,- €
  • ärztliche Untersuchung ca. 50,- €
  • augenärztliche Untersuchung ca. 50,- €, oder beides zusammen in einem Termin: TÜV
  • Erste-Hilfe-Kurs ca. 40,- €
  • Kopie Personalausweis- Reisepass
  • Kopie der Fahrerlaubnis und wenn nicht Ausstellungsort Nürnberg, dann eine Kopie der Karteikarte der ausstellenden Behörde.
  • Die Gebühren werden nicht von der Fahrschule erhoben und verstehen sich als ungefähre Richtwerte.

Klasse CE

  • Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B, C
  • Mit dem Führerschein, Klasse C, dürfen schwerere Lastzüge und Anhänger bis 750 kg zG geführt werden.
  • Mindestalter 18 (mit Einschränkung)/ sonst 21) Jahre. Einschluss der Klasse C1/E und T

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Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst den nachstehend aufgeführten Umfang. Die genaue Anzahl an Fahrstunden steht in Abhängigkeit von Vorkenntnissen des Lernfortschritts, und der Begabung.

  • Überlandfahren : 5 x 45 Min
  • Autobahnfahrten : 2 x 45 Min
  • Nachtfahrten : 3 x 45 Min
  • Bei Ausbildung in einem Ausbildungsgang C/ CE sind insgesamt 14 Sonderfahrten vorgeschrieben, einzeln beide Klassen sind es 20.
  • Übungsfahrten hängen hier sehr stark von Vorkenntnissen und Begabung ab
  • Verbinden und Trennen des Zuges

theoretische Ausbildung

  • Die theoretische Ausbildung umfasst 6 Unterrichtseinheiten a´ 90 Minuten Grundstoff.
  • Darüber hinaus sind 4 x a´ 90 Minuten, bei Ausbildung C /CE in einem Ausbildungsgang sind insgesam 14 x klassenspezifischer Stoff vorgeschrieben.

Die Gebühr für den Grundbetrag siehe:Preisliste

Prüfung und Gebühren

Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse CE ist eine theoretische und praktische Prüfung vorgesehen. Dafür muss mit folgenden Gebühren gerechnet werden:

  • theoretische PrüfungTüV Gebühr: 22,49 €
  • praktische Prüfung Tüv Gebühr: 156,08 €

Papiere und Gebühren

Für den Führerschein der Klasse CE werden folgende Unterlagen und Nachweise benötigt die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Antrag auf Erweiterung ca. 45,- €. Gerne übernehmen wir den Behördengang, Kosten hierfür 5,-€.
  • Lichtbild ca. 10,- €
  • Zeugnis Hausarzt ca. 50,- €
  • Zeugnis Augenarzt ca. 50,- €

oder beides zusammen in einem Termin beim TÜV

  • Erste-Hilfe-Kurs ca. 40,- €
  • Kopie Personalausweis- oder Reisepass
  • Die Gebühren werden nicht von der Fahrschule erhoben und verstehen sich als ungefähre Richtwerte.

Klasse C1

Mit dem Führerschein, Klasse C1, dürfen leichtere LKW bis maximal 7,5 t zG (zulässige Gesamtmasse) und Anhänger bis 750 kg zG geführt werden.

Für Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr und Rettungsdienst ist keine Berufskraftfahrergrundqualifikation und keine Weiterbildung nötig.

Mindestalter 18 Jahre. Vorbesitz Klasse B.

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Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst den nachstehend aufgeführten Umfang. Die genaue Anzahl an Fahrstunden steht in Abhängigkeit von Vorkenntnis, des Lernfortschritts und der Begabung.

  • Überlandfahrt: 3 x 45 Min
  • Autobahnfahrt: 1 x 45 Min
  • Nachtfahrt: 1 x 45 Min
  • Übungsfahrten je nach Vorkenntniss und Begabung mindestens 5 x 45 Min
  • Unterweisung am Fahrzeug

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung für die Klasse C1 umfasst folgenden Umfang:

  • 6 x a´90 Minuten Grundstoff
  • 6 x a´90 Minuten klassenspezifischen Stoff

Prüfung und Gebühren

Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C1 ist eine theoretische und praktische Prüfung vorgesehen. Dafür muss mit folgenden Gebühren gerechnet:

  • die TüV Gebühr für die theoretische Prüfung: 22,49 €
  • die TüV Gebühr für die praktische Prüfung: 156,08 €

Papiere und Gebühren

Für den Führerschein der Klasse C1 werden folgende Unterlagen und Nachweise benötigt, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • der Antrag beim Ordnungsamt kostet ca. 45,- €. Gerne übernehmen wir den Behördengang. Kosten hierfür 5,- €.
  • Lichtbild (biometrisch) ca. 10,- €
  • ärztliche Untersuchung ca. 50,- €
  • augenärztliche Untersuchung ca. 50,- €

oder beides in einem Termin beim: TÜV

  • Erste-Hilfe-Kurs ca. 40,- €
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie der Fahrerlaubnis und wenn nicht Ausstellungsort Nürnberg, dann eine Kopie der Karteikarte der ausstellenden Behörde.

die Gebühren werden nicht von der Fahrschule erhoben und verstehen sich als ungefähre Richtwerte

Klasse C1E

Mit dem Führerschein, Klasse C1E, dürfen mittelschwere Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge geführt werden. Zugfahrzeug maximal 7,5 t. Zulässige Gesamtmassse des Zuges 12 t.

Mindestalter 18 Jahre. Vorbesitz Klasse B, C1. Einschluss Klasse BE.

Genaueres siehe auch auf unserer Lernseite

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Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst die nachstehend aufgeführten Umfang. Die genaue Anzahl an Fahrstunden steht in Abhängigkeit von Vorkenntnis des Lernfortschritts und der Begabung.

Überlandfahrten: 3 x 45 Min
Autobahnfahrt: 1 x 45 Min
Nachtfahrt: 1 x 45 Min
Übungsfahrten je nach Vorkenntnis und Begabung mindestens 5 x 45 Min
Unterweisung am Fahrzeug : 45 Min

Bei C1 und C1 E in einem Ausbildungsgang sind insgesamt 4 x Überland, 2 x Autobahn und 2 x Nachtfahrt zu absolvieren.

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung für die Führerscheinklasse C1E umfasst folgenden Umfang:

  • 6 x 90 Minuten Grundstoff.
  • 4 x 90 Minuten klassenspezifischen Stoff
  • Bei Ausbildung Klasse C1 / C1E in einem Ausbildungsgang sind 10 x klassenspezifischer Stoff vorgesehen

Prüfung und Gebühren

Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C1E ist eine theoretische und praktische Prüfung vorgesehen. Dafür mit folgenden Gebühren gerechnet werden:

  • theoretische Prüfung TÜV Gebühr: 22,49 €
  • praktische Prüfung TÜV Gebühr: 156,08 €

Papiere und Gebühren

Für den Führerschein der Klasse C1E werden folgende Unterlagen und Nachweise benötigt, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Der Antrag beim Ordnungsamt kostet ca. 45,- €. Gerne übernehmen wir den Behördengang. Kosten hierfür 5,-€
  • Lichtbild (biometrisch) ca. 10,- €
  • Zeugnis Hausarzt ca. 50,- €
  • Zeugnis Augenarzt ca. 50,- €

, oder beides in einem Termin beim: TÜV

  • Erste-Hilfe-Kurs ca. 40,- €
  • Kopie Personalausweis- Reisepass
  • Die Gebühren werden nicht von der Fahrschule erhoben und verstehen sich als ungefähre Richtwerte.

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