Fahrschule Jürgen Larsen
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Motorrad

MOTORRAD

Klassen A/A1/A2/MOFA/AM & Roller/B196

Unter anderem auch im Zweiradbereich profitiert Ihr durch unsere langjährige eigene Fahrpraxis und die Erfahrung als Ausbilder. Wir verfügen über genügend Tricks und Kniffe Euch die nötige Beherschung des Motorrads zu vermitteln. 
Denn nur wer selber fährt, weiß auch wovon er spricht. Ihr lernt auf Top gepflegten Motorrädern (mit ABS) und wenn Ihr wollt begleiten wir Euch auch mit dem Motorrad. Was vor allem auf dem Übungsplatz und bei den Sonderfahrten den Vorteil hat, dass wir Euch auch mal was vorfahren können und Euch auf Landstraßen unter anderem die richtige Fahrlinie zu zeigen. Außerdem macht es beiden mehr Spaß.

Natürlich fangen wir auf abgesperrten Plätzen mit den ersten “Geh-Versuchen” an. Mit gezielten Übungen erlernt Ihr vor allem gefahrlos ! im Nu den Umgang mit dem Motorrad.

Schaut auch gerne unsere Motorräder an

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 Theorie Mofa

6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs.
In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtigen Regelungen gezielt unterrichtet

oder:

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

Praxis Mofa

90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Komplettpreis inklusive Online-Lernen: 300,-€ + ca 25,-€ Tüv Gebühr

 

Klasse AM

Mit der Klasse AM dürfen zwei-drei- und vierrädige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50cm³ und eine bbH von max 45 km/h, Leistung bei Elektro-bzw Dieselmotor max 4kw gefahren werden.

Genaueres hierzu findest Du auf unserer Lernseite

 Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

Theorie Klasse AM

12 x à 90 Min Grundstoff

2 x à 90 Min klassenspezifischen Stoff Klasse A

 

Praxis Klasse AM

Der praktische Fahrunterricht umfasst ca 6 – 10 x 45 Min (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Klasse A1

Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A1 dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung gefahren werden.

Ab dem 19.1.2013 entfällt die Regelung, vor Erreichen des 18. Lebensjahr nur auf 80 km/h gedrosselte Fahrzeuge fahren zu dürfen. Die 11 KW allerdings bleiben und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg darf nicht überschritten werden.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM

Mehr Informationen

Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst den nachstehend aufgeführten Umfang. Die genaue Anzahl an Fahrtstunden steht in Abhängigkeit des Lernfortschritts und Könnens:

  • Übungsfahrten: ca 10-X ? x 45 Min
  • Überlandfahrten: 5 x 45 Min
  • Autobahnfahrten: 4 x 45 Min
  • Nachtfahrten: 3 x 45 Min

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten.

Darüber hinaus sind 4 x à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff Klasse A vorgesehen.

Prüfung und Gebühren

Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 ist eine theoretische und parktische Prüfung vorgesehen. Dafür musst Du mit folgenden Gebühren rechnen:

  • theoretische Prüfung TÜVgeb.: 22,49 )€
  • praktische Prüfung TÜVgeb.: 146,56€)

Papiere und Gebühren

Für den Führerschein der Klasse A1 benötigst Du folgende Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Lichtbild (biometrisch) ca. 10,00 €
  • Sehtest ca. 5,00 €
  • Erste Hilfe Kurs ca. 30,00 € Im Büro haben wir Flyer einiger Anbieter bei denen Du gleich auch das Lichtbild und den Sehtest machen kannst.
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass

Der Antrag beim Ordnungsamt kostet ca 45,- €. Gerne übernehmen wir für Dich den Behördengang. Kosten hierfür 5,-€.

Die Gebühren werden nicht von der Fahrschule erhoben und verstehen sich als ungefähre Richtwerte.

Klasse A2

Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A 2, dürfen mittelschwere Krafträder bis 35 KW Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von max 0,2/kg gefahren werden.

Genaueres siehe auch auf unserer Lernseite

Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A 2 muss eine weitere fahrpraktische Prüfung abgelegt werden (keine Theorie) um die Klasse A zu erhalten.

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Mehr Informationen

Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst den nachstehend aufgeführten Ausbildungsumfang. Die genaue Anzahl an Fahrstunden steht in Abhängigkeit des Lernfortschritts, der Vorkenntnisse und Könnens:

Übungsfahrten: 4 – ?? im Normalfall 10 x 45 Min

Überlandfahrten: 5 x 45 min (bei Vorbesitz A 1 nicht zahlenmäßig vorgeschrieben)

Autobahnfahrten: 4 x 45 Min (bei Vorbesitz A 1 nicht zahlenmäßig vorgeschrieben)

Nachtfahrten: 3 x 45 Min (bei Vorbesitz A 1 nicht zahlenmäßig vorgeschrieben)

Bei Vorbesitz Klasse A 1, also dem sogenannten “Aufstieg”, ist auch keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung vorgesehen.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 12 x à 90 min Grundstoff.

Bei Erweiterung von z.B. Klasse B nur 6 x.

Darüber hinaus sind 4 x à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff vorgesehen. Bei Aufstieg von A 1 auf A2 ist kein Unterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

 

Den Grundbetrag für die theoretische Ausbildung findest Du: Preisliste

Bei Aufstieg von A 1 auf A 2 reduziert sich der Grundbetrag um die Hälfte.

Prüfung und Gebühren

Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse A 2 ist eine theoretische und praktische Prüfung vorgesehen. Außer Aufstieg von A 1 auf A 2 und A 2 auf A.

theoretische Prüfung TÜV geb : 22,49 €

praktische Prüfung TÜV geb: 1146,56 €, bei Aufstiegsprüfung A1 auf A2 oder A2 auf A verkürzter Prüfungsumfang (45min) 127,13 € und keine Theorieprüfung

Papiere und Gebühren

Für den Führerschein der Klasse A 2 benötigst Du folgende Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Lichtbild (biometrisch) ca. 10,00 €
  • Sehtest ca. 5,00 €
  • Erste Hilfe Kurs ca. 30,00 € (nicht nötig bei Erweiterung der Fahrerlaubnis)
  • Kopie der vorhandenen Fahrerlaubnis(wenn nicht in Nürnberg ausgestellt, dann auch Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde)
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Der Antrag beim Ordnungsamt kostet ca 45,-€. Gerne übernehmen auch wir den Behördengang für Dich. Kosten hierfür 5,-€.
  • Die Gebühren werden nicht von der Fahrschule erhoben und verstehen sich als ungefähre Richtwerte.

A (unbeschränkt)

Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A , dürfen alle Krafträder,und Krafträder mit Beiwagen, auch über 35 KW Motorleistung  gefahren werden

Genaueres siehe auch auf unserer Lernseite

Voraussetzungen

Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkterwerb)

Oder mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse A 2 / dann nur fahrpraktische Prüfung erforderlich

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Mehr Informationen

Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst den nachstehend aufgeführten Ausbildungsumfang. Die genaue Anzahl an Fahrstunden steht in Abhängigkeit des Lernfortschritts, der Vorkenntnisse und Könnens:

Übungsfahrten: 4 – ?? im Normalfall 10 x 45 Min

Überlandfahrten: 5 x 45 Min (bei Direkterwerb) bei Vorbesitz A 2 nicht zahlenmäßig vorgeschrieben)

Autobahnfahrten: 4 x 45 Min (bei Direkterwerb) (bei Vorbesitz A 2 nicht zahlenmäßig vorgeschrieben)

Nachtfahrten: 3 x 45 Min (bei Direkterwerb) (bei Vorbesitz A 2 nicht zahlenmäßig vorgeschrieben)

Bei Vorbesitz Klasse A 1 reduziert sich die Anzahl der Sonderfahrten um die Hälfte

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 12 x à 90 min Grundstoff Bei Direkterwerb.

Bei Erweiterung (Vorbesitz) von z.B. Klasse B nur 6 x.

Darüber hinaus sind 4 x à 90 Minuten klassenspezifischen Stoff vorgesehen.

Bei Aufstieg von A2 auf A ist kein Unterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

 

Den Grundbetrag für die theoretische Ausbildung findest Du: Preisliste

Bei Aufstieg von A2 auf A reduziert sich der Grundbetrag um die Hälfte.

Prüfung und Gebühren

Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse A ist eine theoretische und praktische Prüfung vorgesehen. Außgenommen Aufstieg von A 1 auf A 2 oder A 2 auf A / dann nur Fahrprüfung.

theoretische Prüfung TÜV geb : 22,49 €

praktische Prüfung TÜV geb: 146,56 €, bei Aufstiegsprüfung A1 auf A2 oder A2 auf A verkürzter Prüfungsumfang (45min) 127,13 € und keine Theorieprüfung

Papiere und Gebühren

Für den Führerschein der Klasse A benötigst Du folgende Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Lichtbild (biometrisch) ca. 10,00 €
  • Sehtest ca. 5,00 Euro
  • Erste Hilfe Kurs ca. 30,00 € (nicht nötig bei Erweiterung der Fahrerlaubnis)
  • Kopie der vorhandenen Fahrerlaubnis(wenn nicht in Nürnberg ausgestellt, dann auch Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde)
  • Kopie Personalausweis – Reispass
  • Der Antrag beim Ordnungsamt kostet ca 45,-€. Gerne übernehmen auch wir den Behördengang für Dich. Kosten hierfür 5,-€
  • Die Gebühren werden nicht von der Fahrschule erhoben und verstehen sich als ungefähre Richtwerte.

B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann nun um die Schlüsselzahl B196 erweitert werden. Dies ermöglicht Autofahrern den Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1.

Genaueres siehe auch auf unserer Lernseite

Gesamtpreis: 820,00 €  

Ausbildung für B196 (gesetzliche Voraussetzungen)
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung

Die praktische Ausbildung erfolgt entweder auf einem 125ér Roller der Marke Peugeot (Automatik) oder auf der 125ér Duke von KTM (Schaltung)

 

Voraussetzungen

Mindestalter: 25 Jahre

Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B

Wichtig

Die Fahrerlaubniserweiterung B196 gilt nur innerhalb Deutschlands