Fahrschule Jürgen Larsen
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CORONA UPDATE

Von in Neuigkeiten

CORONA UPDATE:

 

Ab wann dürfen Fahrschulen wieder öffnen?

Mit Stand vom 16.04.2020 geht der Landesverband der bayerischen Fahrlehrer (LBF) davon aus, dass Fahrschulen weiterhin geschlossen bleiben.

Laut dem Beschluss von Bund und Ländern vom 15. April dürfen “Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich” auch weiterhin nicht öffnen.

Der Landesverband geht davon aus, dass Fahrschulen, wie auch Volkshochschulen und Musikschulen, unter dieses Verbot fallen.

Entsprechend rechnet der Verband damit, dass vor dem 4. Mai die Fahrschulen  nicht wieder öffnen werden.

 

Fristen und Termine für Fahrschüler in der Corona-Pandemie verlängert


Vorneweg eine gute Nachricht: Den Fahrschülern entsteht durch die Schließung der Fahrschulen kein Nachteil. Gegenüber dem Spiegel bestätigte Dieter Quentin von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, dass Fristen in der aktuellen Situation den Fahrschülern keinen finanziellen Schaden verursachen sollen. Daher werden diese angepasst. Das bedeutet in der Praxis: Die Frist von einem Jahr, welche maximal zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung liegen darf, wird daher um ein halbes Jahr verlängert. Fahrschülern sollen so keine unnötigen Kosten aufgrund gezwungener Wiederholungsprüfungen entstehen. Wenn die Fahrschulen dann wieder öffnen, können die Prüfungen ohne finanzielle Einbußen regulär abgehalten werden.

 
Fahrlehrerverband: „Kein direkter Einstieg in die Prüfung ohne Fahrstunde“
Einen Ratschlag hat Quentin noch für alle Fahrschüler, bei denen die praktische Prüfung ansteht. Seiner Einschätzung nach sollten sich Fahrschüler nicht darauf verlassen, dass das Fahrgefühl nach einer längeren Zeit ohne Fahrstunde noch voll da ist: „Nach mehreren Wochen ohne Fahrstunde geht man in der Prüfung sicherlich baden”, so Quentin.

 

Online-Theorieunterricht in Corona-Zeiten:

Es erfolgt keine Anrechnung auf die zu erbringenden Theoriestunden.
Dass praktischer Unterricht in Form von Fahrstunden nicht erlaubt ist, dürfte klar sein. Online-Unterricht für alle Fahrschüler, die noch die Theorieprüfung absolvieren müssen, müsste aber doch möglich sein? Auch hierzu hat Dieter Quentin eine klare Meinung: „Das macht keinen Sinn.“ Natürlich könnten Fahrschüler problemlos online Regelwissen pauken, „dagegen spricht überhaupt nichts“, so Quentin. Theoretischer Fahrschulunterricht sei aber noch viel mehr.

Der Präsenzunterricht habe Unterrichtsanforderungen, die der beste Onlineunterricht niemals erfüllen könne. „Interaktion von Menschen untereinander ist nun mal nur in Präsenzunterrichten erlernbar und nicht am Computer, führt Quentin weiter aus.
„Unsere Fahrschüler sind zum einen mit ganz hervorragenden Lernmedien ausgestattet, mit denen sie sich jetzt alles aneignen können, was online erlernbar ist“.
In Bayern hat das Staatsministerium des Inneren mit Schreiben vom 01.04.2020 Folgendes mitgeteilt:
„In Fahrschulen wird bereits heute der theoretische Unterricht elektronisch unterstützt. Hierzu stehen in der Ausbildung sowohl elektronische Lehr- als auch Lernmaterialien zur Verfügung.
Diese sind in einer Gesamtschau derzeit nicht geeignet, den insbesondere mit der Fahrschüler-Ausbildungsordnung abverlangten „Erziehungsauftrag“ zu einem sicheren, partnerschaftlichen, umweltbewussten und verantwortungsvollen Fahrer zu ersetzen. Dies ist
mehr als reine Regelkenntnis und Wissensvermittlung. Dazu wird nach wie vor eine zwischenmenschliche, fachlich und pädagogisch anspruchsvolle Kommunikation zwischen
dem Fahrlehrer und einer Gruppe von Fahrschülern vorausgesetzt.
Deshalb erfolgt keine Anrechnung auf die zu erbringenden Theoriestunden, wie auch keine Anrechnung auf die zu erbringenden Praxisstunden.
Ausnahmen hiervon sind nicht zuzulassen.“

 

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